Resolution: Sondervermögen intelligent nutzen. Zukunftsgestaltung Investitionsmodelle in Rheinland-Pfalz und seinen Landkreisen ermöglichen

Resolution Sondervermögen

Die FDP Rhein-Hunsrück hält bei der Verwendung des Sondervermögens des Bundes und des Landes, aus dem der Kreis fast 89 Millionen Euro in den kommenden zwölf Jahren erhalten wird, eine größere Flexibilität für sinnvoll und erforderlich. Darum hat die FDP-Fraktion für die nächste Kreistagssitzung einen Resolutionsentwurf eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Mittel aus dem „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ so zu gestalten, dass innovative Finanzierungsmodelle wie Public Private Partnerships (PPP) oder kommunale Investitionsgesellschaften rechtssicher, beihilfekonform und unbürokratisch umgesetzt werden können. In der nächsten Kreistagssitzung am 15. Juni wird es um die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen gehen.

„Das von der Kreisverwaltung vorgelegte regionale Umsetzungskonzept sieht diese Mittel primär für den Ersatzneubau von Sporthallen und Radwegen vor. Dieses Konzept ist fachlich nachvollziehbar und entspricht dem Geist des Programms. Doch finanzpolitisch greift es zu kurz“, kritisiert Carina Konrad, die Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion.

„Wer heute 88 Millionen Euro in Beton investiert, schafft zwar kurzfristig neue Infrastruktur, generiert aber langfristig ausschließlich neue Unterhaltungs- und Folgekosten“, gibt die FDP-Politikerin zu bedenken. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Kommunen in Rheinland-Pfalz und des Rhein-Hunsrück-Kreises im Besonderen dürfe dieses historische Sondervermögen aber nicht als reiner Reparaturbetrieb für Altlasten verstanden werden, so Carina Konrad. Sie ist vielmehr überzeugt: „Das Sondervermögen bietet die einmalige Chance, als Eigenkapital für zukunftsweisende Investitionsmodelle zu dienen, die über die bloße Substanzerhaltung hinausgehen.“

Dabei verweisen die Liberalen auf die Erfahrungen in anderen Bundesländern wie Bayern, wo beispielsweise kommunale PPP-Projekte durch landeseigene Modelle unterstützt und miteinander verknüpft werden, oder Baden-Württemberg, wo zur Hebung kommunalen Eigenkapitals Sparkassen Fondsmodelle entwickeln. „In Rheinland-Pfalz planen zudem im Kreis Südliche Weinstraße Landrat und Sparkasse eine kommunal getragene Investitionsgesellschaft. Warum nicht auch im Rhein-Hunsrück-Kreis sowas angehen?“, fragt die FDP-Kreis- und Fraktionsvorsitzende.

In der vorgelegten Resolution soll die Landesregierung aufgefordert werden, einen praxisorientierten PPP-Leitfaden für die Kommunen zu entwickeln, die vom Land bereitgestellten Finanzmittel so zu strukturieren, dass sie als Eigenkapital oder Eigenkapitalersatz für kommunale Investitionsgesellschaften eingesetzt werden könnten, dass regionale Fondsmodelle ermöglicht werden, dass die Genehmigungsverfahren für kommunale Investitionsgesellschaften vereinfacht werden und dass ein kreisübergreifender Koordinierungsrahmen geschafft wird.

„Die Landesregierung darf hier den Kommunen nicht vorschreiben, was sie bauen dürfen, sondern sie sollte ihnen Werkzeuge an die Hand geben, um wirtschaftlich vernünftig und zukunftssicher zu investieren“, betont Carina Konrad. Das Sondervermögen dürfe jedenfalls kein finanzielles Strohfeuer sein, dass später dann nur noch Kosten verursache, mahnte sie. Dabei hofft sie auf die Unterstützung der anderen Fraktionen im Kreistag: „Ich würde mich freuen, wenn unsere Resolution eine breite Zustimmung im Kreistag erfährt.“